Der Einstieg und die Ankunft unserer Galloways

Bevor man sich zum Kauf von Galloway Rindern entscheidet lohnt es auf jeden Fall sich ausreichend Informationen über die Anmeldung der Tiere zu verschaffen. Wer kein landwirtschaftlichen Betrieb hat oder hatte muss sich zunächst um eine Betriebsnummer kümmern. Diese ist in Niedersachen bei dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) zu beantragen. Dies ist im übrigen auch online möglich.

 

Warum ist diese Betriebs- Nummer wichtig?

Tiere, egal welcher Art müssen im zuständigen Bundesland/Landkreis gemeldet werden. Diese Meldung hat aber noch nichts mit der TSK (Tierseuchenkasse) zu tun.

 

Informationen dazu gibts hier: www.ndstsk.de/


Hat man bereits eine Betriebsnummer und möchte alles weitere möglichst online erledigen, benötigt man zusätzlich eine PIN zur Anmeldung der Tiere. Dies macht man dann über die HIT.

 

Was ist die HI-Tier?
Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere.


Was ist die PIN? Wo beantrage ich eine neue PIN?
Die Authentifizierung des Nutzers beim Online-Zugang zur HIT-Datenbank erfolgt über die 12-stellige Betriebsnummer und die zugehörige PIN (Persönliche Identifizierungs-Nummer). In einigen Ländern wurde für den InVeKoS-Bereich zusätzlich eine Antragstellernummer mit separater PIN vergeben, die für den Zugang zur InVeKoS Datenbank (ZID) zu verwenden ist.
Tierhalter, die bisher noch nicht über eine PIN verfügen, jedoch künftig die HIT nutzen wollen, um Tiermeldungen online zu melden oder abzurufen, wenden sich an die zuständige Landesstelle, in Niedersachen "vit Verden" die für die PIN-Vergabe verantwortlich ist. 

Weitere Informationen unter www.hi-tier.de

 

Warum ist die Ameldung bei der HI-Tier nötig?
Ab 26. September 1999 sind alle Rinder in Deutschland gemäß § 24f der Viehverkehrsverordnung zu erfassen. Sie werden in einer elektronischen Datenbank zentral registriert. Die Datenbank ist Teil des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere, das aufgrund der EG-Verordnung (EG) Nr. 820/97 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingeführt wird. Ziel ist, den Markt für Rindfleisch durch verbesserte Transparenz der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen zu stabilisieren.
Um dieses Ziel zu erreichen sind neben der Geburt jeder Zugang, jeder Abgang, der Tod oder die Schlachtung eines Rindes zu melden (§ 24g der Viehverkehrsverordnung). Für die Abgabe der Meldung ist jeder Rinderhalter, auch der Schlachtbetrieb verantwortlich.
Neben dem Marktbereich dient die Datenbank der Bekämpfung von Tierseuchen, dem Handel, dem Verbraucherschutz und nicht zuletzt dem Landwirt selbst, da sie u. a. Grundlage für alle EU-Tierprämienzahlungen wird. Außerdem kann, wenn das System die volle Funktionsfähigkeit erreicht hat, die Ausstellung des Rinderpasses national entfallen.

 

So erlauben die Daten in der Datenbank jederzeit
1. die Feststellung des Geburtsbetriebes (Herkunftsbetrieb), aller Haltungsbetriebe und des Schlachtortes eines Rindes
2. u.a. die Angabe der Herkunft des Fleisches auf dem Etikett
3. die sofortige Ergreifung von Maßnahmen bei Ausbruch einer Rinderseuche
4. dem Tierhalter den Zugriff auf ein aktuelles Register seines Bestandes.

 

Wie bekomme ich zum Beispiel Ohrmarken für Kälber?
Zuständig für die Meldungen der Tierhalter, Ausgabe von Ohrmarken und Tierpapieren sowie Hilfestellung bei der Abwicklung der verschiedenen Meldepflichten bietet in Niedersachen die "vit Verden"
Alle Informationen und Urheberrechtliche Texte stehen jedem Internetnutzer unter www.hi-Tier.de zur Verfügung. Alle Angaben ohne Gewähr.